Rauchwarnmelder: Einheitlicher Einbau und Wartung durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zulässig
31. März 2019
Wohnungseigentümer können den zwingenden Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern für die Gemeinschaft auch dann wirksam beschließen, wenn dadurch solche Wohnungen einbezogen werden, in denen Eigentümer bereits Rauchwarnmelder angebracht haben. Es besteht keine Pflicht, diese Wohnungen auszunehmen.
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